Direkte Demokratie 2.0
Beschlossen am 03.09.2011 auf dem 41. Landeskongress in Potsdam
Die JuLis verstehen die direkte Demokratie als Bereicherung, aber auch als Korrektiv für das System der repräsentativen Demokratie. Insbesondere auf Landesebene müssen die plebiszitären Elemente in den Landesverfassungen jedoch deutlich gestärkt und verbessert werden. Denn der Teufel steckt hier häufig im Detail, sodass die plebiszitären Elemente zwar rechtlich gewährleistet jedoch faktisch ausgeschlossen sind. Daher fordern die JuLis:
- Ein dynamisches Unterschriftenquorum, welches sich an den der Hälfte der absoluten Stimmzahl orientiert, die in der laufenden Legislatur notwendig gewesen wäre, um 5% im Landtag zu erhalten
- Eine freie Eintragungsfrist in das Bürgerbegehren innerhalb von 4 Monaten.
- Ein festes Quorum von 20% der Wahlbevölkerung. Bei verfassungsändernden Gesetzen bedarf es jedoch der Zustimmung von 2/3 der gesamten Wahlbevölkerung.
- Die Möglichkeit einen Alternativvorschlag des Parlaments neben dem Volksentscheid abstimmen zu lassen.
- Bei finanzwirksamen Entscheidungen sind die Initiatoren verpflichtet, Aussagen zur Finanzierung zu treffen. Zudem sollen Gesetze, die durch einen Volksentscheid beschlossen wurden, erst in der nächsten Legislatur, andernfalls nur durch erneute Befragung der Bevölkerung, änderbar sein.