Einführung des aktiven Wahlrechts mit 16 Jahren bei Kommunalwahlen
Beschlossen am 27.11.2007 auf dem 34. Landeskongress in Lübben
Der Landesverband der Jungen Liberalen Brandenburg setzt sich für ein aktives Wahlrecht (d.h. man darf wählen, darf aber noch nicht für ein Mandat kandidieren oder gewählt werden) bei Kommunalwahlen mit 16 Jahren im Land Brandenburg ein.