JuLis positionieren sich zur Gewaltprävention im Stadion
Am Samstag, dem 29. April, kam es beim Viertligaspiel des SV Babelsberg 03 gegen den FC Energie Cottbus zu gewaltsamen Ausschreitungen. Vermummte stürmten den Platz, der SV Babelsberg 03 sprach in einer Stellungnahme auf seiner Homepage von „volksverhetzenden und menschenverachtenden Artikulationen aus dem Gästeblock“ und in beiden Fanblöcken wurde Pyrotechnik gezündet. Inzwischen ermittelt die Polizei. Nun werden auch erste politische Stimmen laut. Die Jungen Liberalen Brandenburg verurteilen die Ausschreitungen scharf, machen aber auch auf den Handlungsbedarf von staatlicher Seite aufmerksam.
Mehr Sicherheit durch kontrolliertes Abbrennen von Pyrotechnik
„Wir verurteilen die gewaltsamen Ausschreitungen und die rechtsradikalen Äußerungen auf das Schärfste. Einzelpersonen zerstören regelmäßig das Fußballerlebnis und diskreditieren die vielen friedlichen Fans“, stellt Laura Schieritz (stellvertretende Landesvorsitzender der JuLis Brandenburg) klar. Damit nicht die kleinen Vereine und die friedlichen Fans die Leittragenden sind, fordern die Jungen Liberalen unabhängige Schiedsgerichte, welche auf Wunsch der Fans Stadionverbote verhängen. „Darüber hinaus fordern wir einen intensiven Dialog der Polizei mit Fanvertretern sowie eine anonymisierte Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamtinnen und -beamten zur besseren Nachvollziehbarkeit von Rechtsverstößen durch die Polizei. Videoüberwachung lehnen wir ab“, sagt Schieritz.
Der Gefahr durch Pyrotechnik wollen die Jungen Liberalen durch Legalisierung nach dem „Chemnitzer Weg“ entgegentreten. „Es zeigt sich doch immer wieder, dass die Fans trotz des Verbotes Pyrotechnik in das Stadion bringen können und es dann irgendwo im Block zünden, sodass dadurch Unbeteiligte gefährdet werden. Wir verstehen jedoch, dass für viele Fans Pyrotechnik ein emotionales Thema ist. Deshalb fordern wir, den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik zu erlauben. In einem abgegrenzten Bereich soll es demnach gestattet sein, zuvor angemeldete Rauchfackeln zum Einsatz zu bringen“ fordert Schieritz. Explizit ausgenommen hiervon seien weiterhin alle Feuerwerkskörper und nicht-löschbare Pyrotechnik, die unter das Sprengstoffgesetz fallen.
2. Mai 2017