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Junge Liberale kündigen Verfassungsbeschwerde gegen Paritätsgesetz an

Angesichts der aktuellen Debatte um ein Paritätsgesetz in Brandenburg erklärt Matti Karstedt, Landesvorsitzender der Jungen Liberalen in Brandenburg:

„Eine gesetzliche Frauenquote für politische Wahlen ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Die geforderte paritätische Besetzung steht in Konflikt mit den wahlrechtlichen Grundsätzen und dem Verbot geschlechtsspezifischer Differenzierung. Sie stellt zudem einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Programm-, Organisations- und Wahlvorschlagsfreiheit der Parteien und Wählergruppen dar. Sollte eine solche Regelung für Wahlen in Brandenburg beschlossen werden, so werden wir gegen diese verfassungsrechtlich vorgehen.

Ein gesetzlich festgeschriebener Frauenanteil ändert nichts an den Gründen einer strukturellen Diskriminierung. Die Parteien müssen sich und ihre Strukturen auch selbstkritischer hinterfragen, um ihren Frauenanteil zu steigern. Stammtische in der Dorfkneipe sind für viele Frauen eben keine attraktive Form der Abendgestaltung. Zudem benötigen wir mehr dezentrale und digitale Beteiligungsmöglichkeiten.“

Der Vorstand der Jungen Liberalen in Brandenburg hat derzeit einen Frauenanteil von 40 Prozent. Hintergrundinformationen zur Forderung finden Sie im Beschluss: „Frauenquote? Das können wir besser!“ Auch die Freien Demokraten widmen sich dem Thema. So wurde bisher bereits eine Arbeitsgruppe zur Förderung des Frauenanteils eingerichtet und eine parteiinterne Studie angefertigt. Eine Präsentation von Zwischenergebnissen erfolgte am 5. November 2018. Konkrete Maßnahmen folgen zum kommenden ordentlichen Bundesparteitag.