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Verfassungsgericht bestätigt Junge Liberale

Paritätsgesetz für verfassungswidrig erklärt

Der Staat darf die Wählbarkeit eines Menschen nicht einfach an seine äußeren Eigenschaften knüpfen. Was selbstverständlich klingt, musste der Politik heute (mal wieder) von einem Verfassungsgericht erklärt werden. Das Paritätsgesetz ist Geschichte.

Als Junge Liberale haben wir von Anfang an vor dem Gesetz und der damit einhergehenden Aushöhlung der Wahlrechtsgrundsätze gewarnt. Wenngleich heute nicht über unsere eigene Verfassungsbeschwerde entschieden wurde, so wurden wir doch in unserer Rechtsauffassung bestätigt.

Dass das rot-rot-grüne Bündnis ausgerechnet NPD und AfD die Chance gegeben hat, sich als verfassungstreue Musterdemokraten zu inszenieren, ist ein Treppenwitz der Geschichte. Sie haben dem Anliegen des Empowerment einen Bärendienst erwiesen.

Statt rechtswidrig verordneter Ergebnisgleichheit braucht es echte Chancengerechtigkeit. Arbeiten wir daran, strukturelle Hürden für politisches Engagement abzubauen, Vorbilder zu stärken, Frauennetzwerke zu fördern und Familie wie Karriere mit der Politik vereinbar zu machen.

Kurzum: Arbeiten wir weiter an verfassungskonformen Lösungen.