Der Staat als Genesungsbremse – Für neue Wege in der Psychotherapie!
Folgender Antrag des Kreisverbandes Lausitz wurde auf dem 59. Landeskongress der Jungen Liberalen Brandenburg in die Beschlusslage aufgenommen:
„Wir fordern die Legalisierung der psycholytischen Therapie und der Substanzen LSD, MDMA, Psilocybin und Meskalin für medizinische und therapeutische Zwecke. Dies soll nach dem Vorbild der Ketamin-Therapie geschehen, welche erfolgreich in Deutschland durchgeführt wird. Eine solche Substanz-unterstützte Psychotherapie soll nur von qualifizierten Psychotherapeuten und Psychiatern durchgeführt werden. Heilpraktikern und anderen Alternativmedizinern sollen psycholytische Therapien untersagt sein. Desweiteren fordern wir die Liberalisierung von Forschungs-Restriktionen in Bezug auf psychoaktive Stoffe, damit weitere medizinische Potentiale ausgeschöpft werden können.
Begründung:
Die psycholytische Psychotherapie stellte bereits in den 1960er Jahren ein vielversprechendes Forschungsfeld für “behandlungsresistente” Patienten mit psychischen Störungen dar, bevor diese wenig später der von den USA initiierten Drogenprohibition zum Opfer fiel – nur äußerst selten erteilte Sondergenehmigungen erlauben Ausnahmen. Da die fachgerechte Behandlung mit Entaktogenen wie MDMA und insbesondere Halluzinogenen wie LSD, Psilocybin und Meskalin keine ein Verbot rechtfertigende Risiken birgt, sind diese zu Therapiezwecken freizugeben. Mithilfe der Psycholyse ist es möglich, unter anderem Patienten eine Alternative zu bieten, welche durch die Dauermedikation mit Serotonin-Wiederaufnahmehemmern (SSRI/Antidepressiva) in Kombination mit Gesprächstherapien keine Verbesserung ihres gesundheitlichen Zustands oder gar eine vollständige Genesung erfahren können. Die Psycholyse gewährt zudem den Vorteil, potenziell deutlich kosteneffizienter als eine herkömmliche Dauermedikation zu sein und somit das Gesundheitssystem zu entlasten. Bereits erwiesen sind positive Effekte dieser Substanzen bei neurotischen und psychosomatischen Störungen. Vorteile in der Anwendung genannter Substanzen sind bereits bekannt bei Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), Depressionen, Alkoholabhängigkeit sowie Magersucht. Um die Behandlung von Patienten mit MDMA, LSD, Psilocybin und Meskalin zu ermöglichen, ist es essentiell, dass diese Stoffe laut BtMG als verkehrsfähig eingestuft werden (vergleichbar mit der Einordnung von Ketamin). Weiterhin ist die Forschung an diesen Substanzen zu vereinfachen, denn nur durch ausreichend wissenschaftliche Arbeit kann das Potential dieser weiterhin angemessen erforscht werden. Der Staat darf dem medizinischen Fortschritt nicht im Wege stehen.“
3. Juli 2021