Transparenz schafft Vertrauen – Abschaffung des AIG durch ein Transparenzgesetz
Wir sind der Ansicht, dass ein transparentes Handeln seitens Regierung und Landesverwaltung Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern des Landes schaffen kann. Außerdem trägt es dazu bei, dass Vorgänge und Entscheidungen besser von der Bevölkerung nachvollzogen werden können.
Daher fordern wir ein Upgrade für das bestehende Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG). Wir wollen das AIG zu einem wirklichen Transparenzgesetz weiterentwickeln.
Konkret soll das zu schaffende Transparenzgesetz über das bisher bestehende AIG hinaus
- die proaktive Bereitstellung von Informationen in einem öffentlich zugänglichen und maschinenlesbaren Register sicherstellen. Dazu gehören
- in öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse nebst den zugehörigen Protokollen und Anlagen,
- Verträge der Daseinsvorsorge,
- Haushalts-, Stellen-, Bewirtschaftungs-, Organisations-, Geschäftsverteilungs- und Aktenpläne,
- Globalrichtlinien, Fachanweisungen und Verwaltungsvorschriften,
- amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte,
- Gutachten und Studien, sowohl selbst beauftragte, als auch solche, die zur behördlichen Entscheidungsfindung beigetragen haben,
- Geodaten,
- Ergebnisse von Messungen, Beobachtungen und sonstigen Erhebungen,
- das Baumkataster,
- öffentliche Pläne, insbesondere Bauleit- und Landschaftspläne,
- die wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide,
- Subventions- und Zuwendungsvergaben,
- die wesentlichen Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen einschließlich einer Darstellung der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen für die Leitungsebene,
- Verträge, an deren Veröffentlichung ein öffentliches Interesse besteht,
- Dienstanweisungen
- sowie alle weiteren, vergleichbaren Informationen von öffentlichem Interesse.
- auch Umweltinformationen abdecken, damit die Informationsansprüche gebündelt werden und etwaige Widersprüche zwischen AIG und UIG entfallen. Das UIG entfällt in Folge dessen mit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes.
- eine verbindliche elektronische Aktenführung für Anfragen im Sinne des Transparenzgesetzes vorschreiben.
- auf Anfrage die Veröffentlichung von polizeilichen und geheimdienstlichen Informationen möglich machen, insoweit diese nicht oder nicht mehr sicherheitsrelevant oder staatsgefährdend sind.
- privatwirtschaftlich organisierte Firmen, die sich allerdings in Hand des Landes befinden, gleichermaßen wie Behörden zur Informationsveröffentlichung verpflichten.
- Informationen des Bildungssektors zugänglich machen. So sollten staatliche Hochschulen, die Forschungsanstalten, die zentralen Forschungseinrichtungen und die Schulen und Prüfungseinrichtungen grundsätzlich auskunftspflichtig sein.
- Auskunftpflichtige, wie etwa Behörden, sanktionieren, wenn diese die gesetzlichen Antwortfristen nicht einhalten.
- eine grundsätzliche Gebührenfreiheit von Anfragen und ihrer Beantwortung vorsehen. Weder sollte der Zugang zu Informationen eine Frage der finanziellen Lage sein, noch darf ein Gebührensatz von der Erlangung einer Information abschrecken.
- den Informationsfreiheitsbeauftragten mit Sanktionsmöglichkeiten ausstatten.
- auch den Informationsfreiheitsbeauftragten auskunftspflichtig machen.
Die Praxis zeigt, dass von einem Transparenzgesetz nicht nur die Bevölkerung, sondern auch die Verwaltung selbst profitiert. So können durch die proaktive Veröffentlichung von Informationen Anfragen der Behörden untereinander in Teilen entfallen. Das spart Zeit, welche in die eigentlichen Tätigkeiten der Behörden investiert werden kann.