Kirche und Staat? Kein gutes Match.
Die Jungen Liberalen Brandenburg setzen sich für eine diskriminationsfreie Ausübung und gleichberechtigte Stellung aller Weltanschauungen und Glaubensgemeinschaften ein. Ebenfalls steht der politische Liberalismus für eine konsequente Trennung von Staat und Kirche.
Der von dem Land Brandenburg und den evangelischen Landeskirchen Brandenburgs am 8. November 1996 geschlossene sog. Kirchenvertrag beinhaltet viele Aspekte die der Erneuerung bedürfen. Gleichzeitig würde eine allgemeine Abschaffung des bestehenden Vertrages ungeregelte Zuständigkeiten, wie beispielsweise bei dem Denkmalschutz der Kirchengebäude, zur Folge haben. Die Jungen Liberalen Brandenburg plädieren deshalb für die Änderung folgender Teile des Kirchenvertrages von 1996:
Artikel 13, Absatz 1 sichert den Kirchen einen pauschalen Gesamtzuschuss des Landes nach Artikel 140 GG zu. Eine gleichgestellte Zusicherung für andere Glaubensgemeinschaften gibt es in Brandenburg nicht. Für die Jungen Liberalen Brandenburg steht dieser Gesamtzuschuss deshalb im Widerspruch zu der Gleichberechtigung aller Glaubensgemeinschaften und ist ebenfalls Zeichen einer unzeitgemäßen Verzahnung von Land und Kirchen. Der Gesamtzuschuss nach Kirchenvertrag Art. 13, Abs. 1 soll deshalb aufgelöst werden.
An dessen Stelle soll ein leistungsbasiertes System für tatsächlich erbrachte Leistungen wie beispielsweise gemeinnützige Tätigkeiten eingeführt werden, um Landesmittel nur für nachgewiesene Leistungen zu verwenden.
Artikel 14 sowie Artikel 15 legen die sog. Kirchensteuer fest und übertragen deren Erhebung dem Land. Wenngleich eine finanzielle Refinanzierung durch eigene Mitglieder jeder Glaubensgemeinschaft freisteht, ist deren Abwicklung über staatlich organisierte Strukturen ein übermäßiger Vorteil der Kirchen und nicht im Sinne eines säkularen Staates. Die genannten Artikel gehören deshalb aufgelöst und die Finanzierung der Kirchen in ihre jeweils eigene Verantwortung übertragen, wie es auch bei anderen vergleichbaren Glaubensgemeinschaften der Fall ist.
Der Artikel 18, welcher den sog. „Sonn- und Feiertagsschutz“ beinhaltet gehört nach Meinung der Jungen Liberalen Brandenburg komplett abgeschafft.
Um Bürgern eine freie Meinungsbildung zu garantieren, muss ebenso Artikel 21 Abs. 1 gestrichen werden. Eine rechtlich zugesicherte Einflussnahme über den ÖRRF oder garantierte Sendezeiten benachteiligen andere Glaubensgemeinschaften und sind nicht zulässig.
Artikel 22, der das Meldewesen beschreibt bevorzugt die Kirchen vor anderen, privaten Institutionen. Daher wird für die Abschaffung der Absätze (1) und (4) plädiert.
Staatliche Schulen sind grundsätzlich bekenntnisfrei. Daher fordern wir die Abschaffung des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts an allen staatlichen Schulen. Das Fach LER (Lebenskunde, Ethik, Religion) soll in Zukunft allen Schülerinnen und Schülern grundlegende Kenntnisse zu allen Religionsgemeinschaften vermitteln. Dies ist Grundvoraussetzung dafür, dass das Verständnis für und die Toleranz gegenüber allen Religionen ausgebaut wird.
Langfristig ist ein allgemein gültiger Vertrag für alle eingetragenen und demokratischen Glaubensgemeinschaften in Brandenburg mit dem Land Brandenburg zu erarbeiten und abzuschließen. Dabei sind alle betroffenen Glaubensgemeinschaften zu gleichen Teilen zu beteiligen.
Dieser Beschluss ersetzt den Beschluss „Eine Trennung von Kirche und Staat“, beschlossen beim 56. Landeskongress in Strausberg.