Der Jugend eine Stimme geben – Einrichtung eines Jugendparlaments
Die Jungen Liberalen Brandenburg an der Havel sind der Meinung, dass die Bedürfnisse und Interessen von jungen Menschen besonders bei der Kommunalpolitik berücksichtigt werden müssen und wollen den Jugendlichen eine wahrnehmbare Stimme in der Stadtpolitik geben. Kinder- und Jugendparlamente stellen bereits in vielen Gemeinden und Städten eine Form der Jugendpartizipation dar.
Daher fordern die JuLis Brandenburg/Havel:
- Die Wiederaufnahme der Jugendpartizipation in Form eines Jugendparlaments
- Der Vorsitzende des Jugendparlaments wird durch die Mitglieder aus der Mitte des Jugendparlaments gewählt
- Das Jugendparlament soll gegenüber der Stadtverordnetenversammlung Antrags- und Redeberechtigt sein
- Das Jugendparlament soll über einen eigenen Haushalt zur Realisierung kleinerer Angelegenheiten verfügen
- Das Jugendparlament soll einen Sitz im Jugendhilfeausschuss und als sachkundigen Einwohner gemäß 43 Abs. 4 BbgKVerf in allen Ausschüssen erhalten
- Einrichtung eines Gremiums, welches die Beteiligung in allen für Kinder und Jugendliche relevanten kommunalpolitischen Politikfeldern vorsieht
- Beschluss einer Satzung, welche Ziele, Rechte, finanzielle Ausstattung und die Unterstützung durch die SVV festlegt
- Die Vorbereitung der Wahlen erfolgt in Zusammenarbeit mit den Schulen
- Aktives Wahlrecht erhält man ab der Sekundarstufe 1 und entfällt, sobald das 22. Lebensjahr erreicht wurde
- Passives Wahlrecht erhält man mit der Vollendung des 14. Lebensjahres und entfällt, sobald das 22. Lebensjahr erreicht wurde
- Eine Wahlperiode beträgt die Dauer von 2 Jahren