In dubio pro reo – Für einen fairen Umgang mit Cannabiskonsumenten im Verkehrsrecht
Der zulässige Grenzwert für die Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum zum Führen eines Kraftfahrzeugs wird zweigeteilt. Eine Konzentration von 3ng THC/ml gilt versicherungsrelevant als Wert, welcher eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit des Fahrzeugführers ausschließt, analog zu der 0,3-Promille-Regelung bei Alkohol. Ein Toleranzwert von bis zu 10ng THC/ml gilt unter dem individuellen Ausbleiben von Ausfallerscheinungen, analog zu der 0,5-Promille-Regelung bei Alkohol.
Die Forschung zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit unter dem Einfluss von Cannabis wird unterstützt.
Weiterhin stellt der reine Besitz oder Konsum von Cannabis ohne Verkehrsbezug keinen Anlass mehr dar, die Fahreignung eines Fahrerlaubnisinhabers anzuzweifeln.