Beschlüsse

So geht Legalisierung!

Die Jungen Liberalen begrüßen das Vorhaben der Cannabislegalisierung im Rahmen des Koalitionsvertrages. Die kontrollierte Freigabe ist nicht nur das Ende der Diskriminierung und Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch eine Entlastung für Polizei und Justiz.

Wir sind uns bewusst, dass eine gewissenhafte Legalisierung, die nicht nur den Verkauf, sondern die gesamte Produktionskette miteinschließt, der einzige Weg ist, um den Schwarzmarkt auszutrocknen und sogenannte Back-Door-Probleme – wie etwa in den Niederlanden – zu verhindern.

G(r)as geben!

Die Jungen Liberalen fordern eine zügige Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine Legalisierung. Cannabis sollte dabei grundsätzlich an jeden Volljährigen abgegeben werden dürfen.

Der Besitz von Cannabis soll bis zu einer Höchstmenge von 30 Gramm erlaubt sein. Der Verkauf soll ausschließlich lizenzierten Händlern erlaubt sein, die zudem einen entsprechenden Sachkundenachweis erbracht haben. Das Anbieten von Cannabis und cannabishaltigen Mischprodukten sollte dabei Apotheken sowie dedizierten Fachgeschäften und Onlinehändlern vorbehalten sein. Ein Verkauf im Rahmen eines Vollsortiments ist ausdrücklich nicht vorgesehen.

Bei Abgabe von Cannabisprodukten muss neben der Volljährigkeit des Kunden auch sichergestellt sein, dass dem Käufer Informationen zu Wirkung und Gesundheitseinflüssen einfach zugänglich sind. Die Produkte müssen außerdem einen Beipackzettel sowie Informationen zur Suchtberatung enthalten und in einer kindersicheren Verpackung aufbewahrt sein.

Ohne Aktivkohle wird es schwierig

Um die Ziele ,,Aufklärung und Prävention” zu erreichen sowie ggf. auftretende Externalitäten auszugleichen, fordern wir die Einführung einer Cannabisabgabe: Die Cannabisabgabe bemisst sich am THC Gehalt des Cannabisproduktes. Bei Cannabishaltigen Produkten mit einem THC Gehalt bis 5% beträgt sie ein Euro je Gramm. Mit jeden weiteren 5% steigt die Abgabe um einen Euro je Gramm. (5 - 10% 2€/g, 10 -15% 3€/g, …) Die Cannabisabgabe ist keine Steuer, sondern muss zweckgebunden verwendet werden. Die Hälfte der Einnahmen fließt in einen Aufklärungs- und Präventionstopf, dieser soll die Finanzierung von guten Aufklärungskampagnen, Projekten und Präventionsarbeit, mit Bezug zu Drogen, sicherstellen. Die andere Hälfte soll in einen Gesundheits- und Forschungstopf fließen, dieser finanziert Forschungsprojekte zu ,,Drogen\" und gleicht ggf. entstehende Externalitäten im Gesundheitswesen aus.

Daraus können wir bauen

Um die Qualität in Verkehr befindlicher Cannabisprodukte sicherstellen zu können, muss nicht nur der Handel des Endprodukts überwacht und lizenziert werden, sondern die komplette Wertschöpfungskette. So sollten sowohl Hanfplantagen als auch hanfverarbeitende Betriebe regelmäßig zertifiziert und auf Einhaltung von Qualitäts- und Hygienebestimmungen überprüft werden.

Der private Anbau von Cannabis sollte nicht zeitgleich wie der Handel und der Konsum legalisiert werden. Dies könnte zu destruktiven Effekten führen und die Ziele der Legalisierung untergraben. Wir stehen dem privaten Anbau nicht grundsätzlich entgegen, sondern befürworten einen sensiblen Umgang mit dem Thema. Nach drei Jahren der Handels- und Konsumlegalisierung, soll eine Machbarkeitstudie in Auftrag gegeben werden, welche die Effekte des privaten Anbaus beleuchtet. Aus diesen Erkenntnissen muss dann auf die Sinnhaftigkeit einer Legalisierung des privaten Anbaus geschlossen sowie die Ausgestaltung diskutiert werden.

Durchziehen: Kriminalisierung jetzt beenden!

Aktuell sind noch zahlreiche Strafverfahren wegen des Besitzes von Cannabis im Gange. Aus diesem Grund fordern wir bereits jetzt eine entsprechende Änderung im §29 Betäubungsmittelgesetz, sodass beim Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis keine Strafbarkeit gegeben ist. Gleiches gilt für den Anbau in einer für den Eigenbedarf zu rechtfertigenden Menge.

Durch die frühzeitige Entkriminalisierung von Nutzhanf und Cannabis könnten bereits jetzt zigtausende Strafverfahren per Beschluss beendet werden. So kann der Justizapparat in einer Sofortmaßnahme spürbar entlastet werden.