Beschlüsse

FoundMe! - Gründen unter 18 leicht gemacht

Wir fordern eine Vereinfachung und Beschleunigung des Genehmigungsprozesses für eine Gewerbegründung zwischen 16 und 18 Jahren. Die unnötigen und teilweise zwecklosen Überprüfungsmethoden für den Antragsteller und dessen Vormund, sollen auf das nötigste beschränkt und beschleunigt werden. Dazu legen die Jungen Liberalen Brandenburg folgende Punkte zur Erneuerung des § 112 BGB vor.

 #1 Verschiebung der Kompetenzen

Bisher müssen junge Gründungswillige einen Antrag auf unbeschränkte Geschäftsfähigkeit in einem Unternehmen, beim zuständigen Familiengericht stellen. Dieses überprüft den Antragsteller auf Herz und Nieren, was unnötige Kosten für den Steuerzahler aufbringt und gleichzeitig eine Menge Zeit in Anspruch nimmt. Wir fordern, die Kompetenz der Überprüfung und Aufnahme des Antrags an die örtliche IHK zu übertragen. Anschließend gibt die IHK eine Empfehlung, inkl. Übersicht des Gründungsvorhabens und Gründers ab, dem das Amtsgericht, sofern es keine groben Fehler der IHK erkennen kann, folgen muss.

#2 Beschränkung der Überprüfung 

Bisher wurden nicht zielführende und teilweise willkürlich ausgewählte Methoden zur Überprüfung des Gründungswilligen herangezogen. An folgenden Kriterien soll der Antragsteller überprüft werden:

  1. vertretbares Risiko des Gründungsvorhaben
  2.  ausreichende Reife und Mündigkeit für die Tätigkeit
  3.  der/die Gründungswillige wird nicht durch einen verschuldeten (nicht Gründungsfähigen) Vormund zur Gründung ausgenutzt

Schulische Leistungen sollen keinen Einfluss auf die Genehmigung haben, sie sind ein schlechter Indikator zur Beurteilung von Reife und Mündigkeit.