Beschlüsse

Gewerbesteuerveranlagung – Ein bürokratischer Ausfall!

Wir fordern die Umstrukturierung der Veranlagung der Gewerbesteuer zukünftig durch die Finanzämter vornehmen zu lassen. Unnötig bürokratische und kostenintensive Folgeverfahren der Gemeinden sollen zentriert erfolgen.

Änderung des derzeitigen Verfahrens

Derzeit ist das Finanzamt nur der Bemessungsgrundlagenübermittler für die Gemeindeverwaltungen, welche schlussendlich die Gewerbesteuerveranlagung vornimmt.

Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahme deutscher Gemeinden. Tag für Tag kämpfen Unternehmer in Deutschland um Ihre Existenz; zahlen Ihre Steuern. Steuern, mit denen Beamte aus den Verwaltungen bezahlt werden. Mit der Kompetenzübertragung der Gemeinden direkt an die Finanzämter, dass nicht nur die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags erfolgt, sondern folgerichtig, wie es bereits in Berlin, Hamburg und Bremen als sogenannte Stadtstaaten passiert, auch die Festsetzung und Bescheidung der Gewerbesteuer geschieht, würden die Gemeinden einen weiteren Schritt in Richtung Entbürokratisierung gehen. Somit können Ausgaben eingespart und die Mehreinnahmen effektiv im Gemeindehaushalt neu verteilt werden.