Beschlüsse

Verschreibung in die Sucht - Für ein bürgerfreundliches Medikamentenrecht

Die allgemeine Verschreibungspflicht spiegelt eine ideologische Auffassung vom schwachen Menschen wieder, der durch Verbote geschützt werden müsse. Derzeit gibt es 2 Millionen Deutsche die medikamentenabhängig sind, davon 1,2 Millionen von Benzodiazepinen. Dies ist auf mehrere Gründe zurückzuführen: Verschreibungspflichtige Medikamente birgen grundsätzlich die gleichen Gefahren wie alle Drogen, jedoch kommen zusätzliche, äußere suchtbegünstigende Faktoren hinzu: Das Vertrauen in den Arzt ist
sehr groß und der Patient bekommt teilweise nicht ausreichend die Informationen darüber, dass diese Medikamente stark abhängig machen können oder welche andere Gefahren oder Nebenwirkungen auftreten können. Da die Medikamente, anders als für den Genuss eingenommene Rauschmittel zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden und der Patient glaubt, er brauche diese, wird eine Ausgangslage geschaffen, in der der Patient den Konsum nicht kritisch betrachtet. Kommt es dann zur Abhängigkeit, ist die Hemmung, sich an den Arzt zu wenden sehr groß. Gerade junge Menschen werden dadurch besonders gefährdet. Auch sehr gefährliche und unter Umständen tödliche Medikamente, wie Fentanyl sind verschreibungspflichtig und fordern immer mehr Opfer.

Über jedes Medikament, das eine Abhängigkeit begünstigen oder auslösen kann, muss deshalb so umfassend wie möglich aufgeklärt werden, und die Hemmungen, sich vertraulich an den Arzt zu wenden, müssen abgebaut werden. Daher fordern wir:

Die Verschreibungspflicht muss auf den Prüfstand gestellt werden. Sie begünstigt oft unreflektierten und nicht hinterfragenden Konsum, welcher oft zu Abhängigkeiten führt. Medikamente, die in anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht verschreibungspflichtig sind, müssen auch in Deutschland von dieser befreit werden. Medikamente wie Viagra, die “Pille danach” oder hydrocortisol Salben müssen von der Verschreibungspflicht exkludiert werden.

Verpackungen von suchterregenden Medikamenten sollen verpflichtend mit deutlichen Warnhinweisen versehen sein und der Beipackzettel muss für den Otto-Normalverbraucher einfach verständlich sein.

Apotheker haben bei erkennbarer Unsicherheit bezüglich Gefährlichkeit der Medikamente der Patienten ein Aufklärungsgespräch anzubieten.

Die Apothekenpflicht ist für Medikamente abzuschaffen, bei denen der Vorteil einer schnellen Beschaffungsmöglichkeit überwiegt.

In Schulen soll vermehrt über das Thema sachlich aufgeklärt werden. Zusätzlich dazu soll der Schulpsychologe / Vertrauenslehrer auch dafür als Ansprechpartner für die Schüler bereit und ausgebildet sein.