Beschlüsse

Wirklich blind und harthörig ist nur der deutsche Staat

In Deutschland ist es zurzeit so, dass es Blindengeld in jedem Bundesland gibt, aber die Höhe und die Berechtigung variiert. Es kann nicht sein, dass eine blinde Person in Hamburg mehr blind ist als in Berlin. Wir halten das für reine Willkür! Noch schlimmer verhält es sich mit Gehörlosengeld. Dies wird nur in 8 Bundesländern gezahlt und variiert auch in Anforderungen und Höhe.

Die JuLis Brandenburg erachten dies als einen nicht akzeptablen Zustand und fordern deswegen, die Einführung des Gehörlosengeldes in jedem Bundesland, die Vereinheitlichung der Berechtigungsstandards und das Festlegen auf eine bundeseinheitliche Höhe der Gelder, welche sich inflationsgerecht aller 3 Jahre anpasst.