In Windeseile ausbauen: Keine unnötigen Abstände für Windenergie
Erneuerbare Energien leisten nicht nur einen Beitrag für den Pfad der Klimaneutralität und zur Energiesicherheit und -versorgung. Erneuerbare Energien lösen uns von Abhängigkeiten. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der Bundesregierung werden die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. Im Jahr 2030 sollen demnach 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Die Windenergie nimmt dabei eine Schlüsselrolle ein, nicht zuletzt in Brandenburg, denn Brandenburg ist nach Niedersachsen das zweitstärkste Windenergieland in Deutschland. Mit dem “Wind-an-Land-Gesetz” verpflichtet die Bundesregierung die Bundesländer, deutlich mehr Windkraftanlagen zu ermöglichen. Brandenburg soll 2,2, Prozent seiner Landesflächen zur Verfügung stellen, was sich die Landesregierung in ihrer “Energiestrategie 2040” ebenfalls vorgenommen hat.
Diametral dazu wurde im Mai 2022 das Brandenburgische Windenergieanlagenabstandsgesetz (BbgWEAAbG) beschlossen, das einen Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen Windenergieanlagen und bestimmten Wohngebieten vorsieht. Als Junge Liberale Brandenburg lehnen wir solche Pauschalregelungen als innovationsfeindlich und unnötige Beschränkung der Eigentumsrechte der Grundstückseigentümer ab. Dem berechtigten Anliegen des Bevölkerungsschutzes wollen wir vielmehr über sachgerechte und individuelle Lösungen Rechnung tragen. Maßgeblich hierfür sind die bestehenden Regeln des Immissionsschutzrechts, des Baurechts und des Naturschutzrechts. Mit der Abschaffung der Mindestabstandsregeln erhalten innovative emissionsarme Anlagen so den ihnen zustehenden Wettbewerbsvorteil, der ihnen durch die bestehende Regulierung verwehrt wird.
Bei der Errichtung sogenannter Repowering-Anlagen soll die Genehmigung weiter erteilt werden, wenn eine neue Anlage mindestens 15 % weniger Geräuschimmissionen verursacht als die Anlage, die durch das Repowering ersetzt wird. Außerdem muss ein längerer Schattenwurf auf ein bewohntes Grundstück ausgeschlossen sein. Eine Abschaltvorrichtung muss in einem solchen Fall gegeben sein.
Die Ausschreibung für neue Windkraftanlagen an Land verläuft sehr schleppend und die Kapazitäten werden nicht ausgeschöpft. In dem jetzigen Tempo würden wir unsere Energie Ziele massiv verfehlen. Aus diesem Grund müssen Baufristen großzügiger gestaltet werden, die Steigerung von Rohstoffpreisen auf die Fördersumme aufgeschlagen werden und der Zuschlag muss früher und unbürokratischer gezahlt werden.