Beschlüsse

Stoppen wir die Grammzählungen

Rechtlich gesehen ist eine Fehlgeburt keine Entbindung und aufgrund dessen ist man als Mediziner nicht dazu verpflichtet, Patienten, die eine Fehlgeburt erlitten, krankzuschreiben. Eine Totgeburt wiederrum ist gilt als Entbindung und somit wird die Patientin hierbei meist krankgeschrieben. Eine Totgeburt liegt vor, wenn das Geburtsgewicht mindestens 500 Gramm beträgt oder die Geburt ab der 24.
Schwangerschaftswoche erfolgt. Ob eine Schutzfrist bei der Patientin eintritt und ob
diese krankgeschrieben wird, hängt damit zusammen, wie viel das Kind wiegt oder wie lange es in der Mutter herangewachsen ist. Es heißt also auch: sollte das Kind nur 495 Gramm wiegen oder sollte man erst in der 23. Schwangerschaftswoche sein, dann zählt dieser Verlust zu den Fehlgeburten und man muss am Folgetag arbeiten gehen.
Somit entscheidet eine Regelung darüber, ob es angebracht ist, über den Verlust eines Kindes trauern zu können und zu dürfen.

Deshalb fordern wir:

- Die Abschaffung der geltenden Anforderungen.

- Krankschreibungen auf Grundlange eines ärztlichen- und psychologischen Gutachtens,
 die über die Arbeitsfähigkeit der Patienten entscheiden.