Beschlüsse

Lasst uns gemeinsam trauern

Im Jahr 2021 mussten von 1000 Familien, beziehungsweise Paaren, circa 4,5 eines der schlimmsten Dinge überhaupt durchleben. Diese 4,5 Familien verloren ihre Kinder, sie verloren ihre noch nicht geborenen Kinder aufgrund einer Fehlgeburt. Zu diesen Familien gehören aber nicht nur die Frauen, die ein solch tragisches Erlebnis erfahren müssen. Zu diesen Familien gehören auch die Partnerin oder der Partner und genau diese/dieser gerät meist in Vergessenheit. Genau wie die Mutter des ungeborenen und verstorbenen Kindes erfährt auch die Partnerin oder der Partner, wie es sich anfühlt, ihr oder sein Kind zu verlieren.  Genau diese Partnerinnen und Partner werden vergessen und müssen trotz ihres Verlustes arbeiten gehen, denn sie erhalten keine Krankschreibung.

Deshalb fordern wir:

Die Möglichkeit auf eine Krankschreibung nach einem solch tragischen Ereignis muss auch für die Partnerin oder den Partner gewährleistet werden. Die Krankschreibung soll durch den Arzt erfolgen können, der den Eingriff vorgenommen hat.