Beschlüsse

Früher war mehr Blaulicht

Anfeindung, Unterbesetzung, mentale Belastung sind Probleme mit denen Einsatz- und Rettungskräfte tagtäglich belastet werden. Jegliche Form der Erleichterung in ihrem Arbeitsalltag sollte deshalb eine Selbstverständlichkeit sein. Erkennbarkeit auf Einsatzfahrten (durch Blaulicht und Schallsignale) sind ein wichtiger Faktor für die Sicherheit der Einsatzkräfte und anderer Verkehrsteilnehmer. Die Menge der Blaulichter an den Fahrzeugen wird auf Grundlage einer technischen Richtlinie aus dem Jahr 1970 begrenzt und in der StVZO ausgelegt. Ein Fakt, der an sich schon eine Aktualisierung nötig machen könnte, da seither die Verkehrsdichte deutlich zugenommen hat.

Bei der letzten Revision der StVZO wurde diese überholte Vorschrift jedoch zusätzlichverschärft. Demnach sind, bei neu zugelassenen Fahrzeugen, nur zwei Warnleuchten mit Strahlrichtung nach vorne zulässig. Insbesondere im Kreuzungsbereich reichen diese jedoch kaum aus, um eine ausreichende Erkennbarkeit zu gewährleisten. Ein Entwurf aus dem Jahre 2022 für eine erneute Anpassung dieser Regelung beinhaltet jedoch neueProbleme in der praktischen Umsetzung. So dürften die rückwärtigen Warnleuchten derEinsatzfahrzeuge nur 60 Sekunden nach erreichendes Einsatzortes eingeschaltetbleiben. Insbesondere bei Verkehrsunfällen eine weitere Gefahrenquelle.

Der Einsatz von mehreren, sich überlappenden Warnleuchten, die im 360° Radius amFahrzeug angebracht werden und auch nach Ankunft am Einsatzort genutzt werden könnenist deswegen eine wichtige Schutzmaßnahme für Einsatzkräfte und Verkehrsteilnehmer.