Beschlüsse

„Lasst uns feiern, wann wir wollen! – Feiertage individualisieren“

Der Gesetzgeber definiert den staatlich anerkannten Feiertag als Tag der „Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“. Viele Menschen, insbesondere in infrastrukturellen und kulturellen Aufgabenbereichen, arbeiten aufgrund von Ausnahmeregelungen dennoch. Eine  Individualisierung von Feiertagen trägt zu einer freiheitlichen und selbstbestimmten Arbeitswelt bei, in der die Balance von Leistung und Erholung unabhängig vom Staat existiert und zur Privatsache wird.

Wir fordern eine Ausweitung der „Abweichenden Regelungen“ nach § 12 ArbZG, mit der ermöglicht werden soll auf Antrag des Arbeitnehmers, insofern es der betriebliche Ablauf ermöglicht, den staatlich anerkannten Feiertag durch einen Urlaubstag zu ersetzen.

Der gesetzliche Zwang zur Ruhe und Erholung wird abgeschafft. Das Recht auf Anspruch der Feiertage bleibt dennoch bestehen. Somit wird gewährleistet, dass der Arbeitnehmer selbstbestimmt entscheiden kann, ob erarbeitet und im Gegenzug ein Urlaubstag erhält oder den Feiertag wahrnimmt. Die Kompetenz der Länder, eigene Feiertage festzulegen, bleibt bestehen.