Beschlüsse

FreeToAfrica – Freihandelsabkommen mit Afrika

Die Wirtschaftszone Afrika zählt zu den größten der Welt. Mit 1,3 Mrd. Menschen und einem jährlichen Bruttoinlandsprodukt von 2,5 Bill. Dollar entwickelt sich der länderreichste Kontinent zu einem beachtenswerten Markt. Langfristig gehen Experten von einem Wachstum um bis zu 23% für die Subsahara – Region und 14% für die Mittelmeerregion bis 2035 aus.

Im Jahr 2016 schloss die EU ein Freihandelsabkommen mit Botswana, Lesotho, Namibia, Südafrika und Swasiland ab. Seither werden durch die Marktöffnung der afrikanischen Länder und der Beseitigung von Zollbarrieren Waren aus der Landwirtschaft, Rohstoffindustrie, Leichtindustrie und Automobile mit einem Handelsvolumen von 16 Mrd. Euro ausgetauscht.

Für uns Junge Liberale spielt Freihandel eine große Rolle. Daher setzen wir uns dafür ein, dass die EU das Freihandelsabkommen intensiviert und ausweitet. In einer wirtschaftspolitischen Kooperation liegen enorme wirtschaftliche, diplomatische und humanitäre Potenziale.

Zunächst werden die Länder Marokko, Äthiopien, Mauretanien, Gambia, Tansania, Kenia und Ghana in die Freihandelsallianz aufgenommen. Die Staaten dem auswärtigen Amt über gefestigte politische Strukturen mit positivem Trend zu Korruptionsbekämpfung, infrastrukturellem Ausbau und Demokratisierung.

Als Teil des Abkommens werden tarifäre (Zoll-)Barrieren, die Waren, Dienstleistungen und Kapital den Weg über das Mittelmeer erschweren, weiter abgebaut. Zudem entfallen Einfuhrkontingente, welche die Menge eines Gutes beschränken, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne importiert werden dürfen.

Für uns steht des Weiteren ein Abbau von nicht – tarifären Handelsbeschränkungen im Fokus. Insbesondere die Vereinheitlichung von doppelten Zulassungsverfahren („indirekte Zölle“) und eine Entbürokratisierung im Umgang mit Behörden auf beiden Kontinenten. Zudem muss der Zugang zu Investitions- und Forschungsinitiativen und - möglichkeiten vereinfacht und garantiert werden.

Insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien und der Produktion von Wasserstoff kann sich Afrika mit geografischen Voraussetzungen weltweit einem Marktvorteil verschaffen.

Die gesetzlichen Schutzmechanismen des Abkommens wie etwa Schutzklauseln auf regionale Produkte im Falle eines plötzlichen Anstiegs der Importe aus Europa werden beibehalten.

Zusätzlich sollen die Entwicklungsinvestionsfonds für Afrika: AfricaConnect, AfricaGrow und AfricaConnect COVID-19 Response von den wirtschaftlichen Potenzialen profitieren und einen Anteil aus den Fördergeldern des Mehrjahresrichtprogrammes MIP (Multiannual Indicative Programmes) der EU erhalten.