Beschlüsse

Zwangsdigitalisierung und Datenhunger: Das DVG als Sprungbrett zu Corpus Delicti?

In Deutschland wurde im Jahr 2019 das Digitale Versorgung Gesetz (DVG) erlassen, um eine verstärkte Digitalisierung im Gesundheitssystem zu ermöglichen. Dieses wegweisende Gesetz legte den Grundstein für lang ersehnte Maßnahmen wie das eRezept und die elektronische Patientenakte (eAkte), die den Gesundheitssektor in das digitale Zeitalter beförderten. Das DVG spielte auch eine förderliche Rolle bei der Anwendung und Entwicklung medizinischer Apps im klinischen Alltag, indem es streng Zertifizierungsprozesse für solche Anwendungen etablierte. Das Digitale Versorgungs Gesetz entfaltete eine revolutionäre Wirkung auf die Arbeit von Ärzten im gesamten Land. Es schuf Raum für Innovation und förderte die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Allerdings konnte nicht übersehen werden, dass das Gesetz auch Sanktionen beinhaltete, insbesondere für jene, die sich nicht bereit erklärten, dem digitalen Wandel zu folgen. Ärzte, die die Integration in die Telematikinfrastruktur verweigerten,

 sahen sich mit potentiellen Honorarkürzungen von bis zu 2,5% konfrontiert. Diese Sanktionsmechanismen schienen dem Gesetz eine gewisse Zwanghaftigkeit aufzuerlegen, die dem faktisch angestrebten Geist der Freiwilligkeit und Innovation entgegenwirkte. Als Nebeneffekt schien das DVG auch nicht dazu in der Lage zu sein, Patientendaten effektiv vor unbefugtem Zugriff durch Krankenkassen zu schützen, was Datenschutzbedenken verstärkte. Vor diesem Hintergrund erachten es die Jungen Liberalen Brandenburg als dringend notwendig, eine Überarbeitung des DVG anzustreben. Es sollte ein Paradigmenwechsel angestrebt werden, der auf Freiwilligkeit, Anreizen und effizientem Datenschutz basiert, anstelle von Sanktionen. Daher sprechen sich die Jungen Liberalen Brandenburg dafür aus, sämtliche Strafen, die im Kontext dieses Gesetzes vorgesehen sind, zu streichen. Stattdessen sollte der Fokus auf die Erarbeitung einer umfassenden Datenschutzstrategie gerichtet werden, die gewährleistet, dass Patientendaten sicher verwaltet und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Wir fordern eine Neuauflegung des Gesetzes, die eine echte Digitalisierung  mit Hilfe der Telematikinfrastruktur möglich macht.