Beschlüsse

Mach´s mündlich – mündliche Ersatzprüfung für Ausbildungen

Während in vielen Ausbildungen auch theoretisches Wissen in schriftlicher Form gefordert werden kann und muss, so ist dieser Zwang etwa im Handwerk oder in sozialen Berufen nicht ersichtlich.

Sollte man einen sehr guten Azubi, der eine hervorragende Menschenkenntnis bei der Pflege zeigt oder schon während seiner Lehre die solidesten Mauern baut und von Kollegen, Vorgesetzten und Lehrern dafür Anerkennung erntet, mit schriftlichen Pflichtprüfung am Ende der Ausbildung abstrafen? Denn für Personen, denen schriftlicher Stoff schwerfällt oder die sogar eine Lernbeeinträchtigung o.Ä. haben, ist solch eine Prüfung oft eine unangemessen große Hürde.

Zwar existieren bereits mündliche „Ergänzungsprüfungen“, diese verhindern meist aber nur ein Durchfallen durch die schriftliche Pflichtprüfung. Das Prädikat der Ausbildung fällt dennoch so schlechter aus. Hier mangelt es also an Chancengleichheit.

Deshalb fordern wie eine mündliche „Ersatzprüfung“, in solchen Ausbildungsgängen, in denen der schriftliche Stoff auch ohne weiteres mündlich abgeprüft werden kann. Die Auswahl dieser Fächer sollte den jeweiligen Prüfungsausschüssen obliegen, bei denen solch eine Ersatzprüfung auch beantragt werden können soll.