Raub mir nicht meine Freiheit!
Kinder aus Scheidungssituationen sind nicht immer damit gesegnet, dass ihre Eltern das Bestmögliche für sie wollen. Der unterhaltspflichtige Part darf eine Unterhaltsanpassung vornehmen, wenn das Kind eine Aushilfstätigkeit ausführt. Dieser Aspekt kann einen Aushilfsjob für Scheidungskinder unprofitabel machen. Einem Jugendlichen sollte es nicht zugemutet werden, die Kosten für seine Lebensmittel und Bekleidung selbst zu tragen, nur weil versucht wird, sich selbst Erspartes aufzubauen.
Deshalb fordern wir, dass bei der Ausübung eines Aushilfsjobs die Erziehungsberechtigten weder Zugriff auf das Gehalt noch das Recht auf eine Unterhaltsanpassung erhalten sollen. Somit gewähren wir allen arbeitstätigen Jugendlichen die Möglichkeit und den Raum, sich selbst eine Zukunft aufbauen zu können.