Pflegekrise nicht verwalten, sondern lösen – Kommunen in die aktive Rolle bringen!
Wenn ein Pflegedienst zu wenig Personal hat, kann er nicht mehr alle Patientinnen und
Patienten versorgen. In vielen Fällen kann der Pflegeanbieter bis zum 15. eines Monats zum
Monatsende kündigen. Doch was passiert dann? Plätze im betreuten Wohnen, in Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten sind
rar. Kündigt ein Anbieter, wird es für die Betroffenen äußerst schwierig, kurzfristig eine
Alternative zu finden. Besonders problematisch ist dies für ältere Menschen, die keine nahen Angehörigen
haben, die sie bei der Suche unterstützen können. Die Krankenkassen, die in solchen Fällen die
Pflege auf \"selbstbeschaffte Pflege\" umstellen, leisten dabei kaum Hilfe. Laut § 8 Absatz 1 SGB XI ist die pflegerische Versorgung der Bevölkerung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Absatz 2 konkretisiert, dass Länder, Kommunen, Pflegeeinrichtungen und Pflegekassen unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes eng zusammenarbeiten sollen, um eine leistungsfähige, regional gegliederte, ortsnahe und
koordinierte Versorgung zu gewährleisten. In der Theorie klingt das nach einer gut abgestimmten Zusammenarbeit. In der Praxis jedoch werden die Zuständigkeiten oft hin und her geschoben – am Ende fühlt sich niemand verantwortlich. Wenn ein Pflegedienst den Versorgungsvertrag kündigt, stehen die betroffenen
Patientinnen und Patienten meist vor einer einzigen Tür: der lokalen Verwaltung. Doch wenn diese
weniger Informationen über die Versorgungslage haben als die Betroffenen selbst, ist das ein
fatales Zeichen. Kommunen müssen daher verlässliche Informationen über die pflegerische
Versorgung in ihrer Region haben. Eine funktionierende Versorgung kann nur sichergestellt werden,
wenn alle Akteure auf ihrer jeweiligen Ebene Verantwortung übernehmen. Deshalb fordern wir, dass die Kommunen langfristig Mittel im Rahmen der
Schlüsselzuweisungen erhalten, um die Planung der pflegerischen Versorgungsstruktur aktiv mitzugestalten
und sicherzustellen.