Freiheit. Verantwortung. Familie.
Die Jungen Liberalen Brandenburg wollen die Familienpolitik in Brandenburg und der Bundesrepublik mitgestalten und entwickeln. Für uns ist die Definition von Familie als Bund zwischen Mutter, Vater und Kind längst überholt und entspricht nicht der Lebenswirklichkeit in unserem Land. Durch den besonderen staatlichen Schutz dieser speziellen Form des Zusammenlebens werden alle anderen diskriminiert.
Wir definieren Familie vielmehr als soziales Gebilde, in dem Menschen miteinander leben und Verantwortung für einander übernehmen. Diese Gemeinschaft verdient dann besonderen staatlichen Schutz, wenn Verantwortung für Kinder übernommen wird.
Freiheit für’s Zusammenleben!
Wir JuLis Brandenburg halten die Abschaffung der staatlichen Institution der Ehe als Bund für das gesamte weitere Leben für überfällig. In Zeiten, in denen immer mehr Menschen ohne (Ehe-)Partner leben, eine Vielzahl der Ehen geschieden wird und Menschen sich für alternative Formen des Zusammenlebens entscheiden, hat dieses Relikt aus Vorzeiten keine Existenzgrundlage mehr. Deshalb setzen wir uns für die Abschaffung der Ehe (und aller analogen Formen, z. B. eingetragene Lebenspartnerschaften) als staatliche Institution ein. Religiöse Formen des Zusammenlebens bleiben weiterhin bestehen.
Anstelle des Zusammenlebens mit hoheitlichem Stempel, gibt es künftig die Verantwortungsgemeinschaft als zivilrechtlich relevanten Zusammenschluss von natürlichen Personen, die bereit sind, für einander Verantwortung zu übernehmen und zu sorgen. Hierbei spielen Geschlecht oder Anzahl der Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft keine Rolle. Einzige Bedingung ist die Volljährigkeit bzw. vollständige Rechtsfähigkeit aller Beteiligten.
Für die Gründung einer Verantwortungsgemeinschaft wird zwischen allen Parteien ein Vertrag unter notarieller Aufsicht geschlossen, der mindestens das Ende der Verantwortungsgemeinschaft und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen regelt (ähnlich einem Ehevertrag). Zur Vereinfachung der Gründung sind im BGB grundsätzliche Normen zu definieren. Alle Rechtsnormen, die das Konstrukt der Ehe aktuell schützen und regulieren, sind den neuen Regeln anzupassen. Wir scheuen auch eine Grundgesetzesänderung nicht.
Wollen die Mitglieder der Verantwortungsgemeinschaft denselben (Nach-)Namen tragen, ist dies durch Anzeige beim Einwohnermeldeamt möglich. Es steht jedem Bürger frei, seinen Namen beliebig zu ändern. Hierzu wird jedem in Deutschland lebenden Menschen eine eineindeutige Identifikationsnummer zugeordnet, die sich bis zum Lebensende nicht ändert.
Schützt die Kinder!
Entstehen aus einer Beziehung – unabhängig davon ob mit oder ohne Verantwortungsgemeinschaft – Kinder, sind beide leiblichen Elternteile in gleichen Teilen für das Kind verantwortlich. Aus dieser Verantwortung ergibt sich u. a. eine Unterhaltspflicht bis zur Volljährigkeit, ggf. darüber hinaus.
Neben der Elternschaft der leiblichen Eltern, können zusätzliche oder andere Personen die Elternschaft übernehmen. Dies kommt der Gründung einer Verantwortungsgemeinschaft gleich. Die Verantwortung teilt sich auf alle Mitglieder der Gemeinschaft zu gleichen Teilen auf, andere Absprachen vertraglicher Art sind möglich.
Nach einer Kündigung der Gemeinschaft bleibt die Verantwortung für die Kinder entsprechend bestehen. Die Übernahme der Elternschaft für Kinder muss standesrechtlich erfasst werden. Hierfür ist eine aktive Erklärung aller Elternteile notwendig. Umgekehrt bedürfen die Abtretung der Sorgerechte und -Pflichten der Zustimmung aller Sorgeberechtigten sowie der des Kindes, sofern es mindestens 14 Jahre alt ist.
Die Möglichkeit der Adoption besteht für Einzelpersonen und Personengruppen. Die Administration und Durchführung des Vorganges der Adoption erfolgt über privatrechtlich organisierte Adoptionsagenturen. Die Kriterien für den Adoptionsprozess legt jede Organisation für sich fest. Sie sind öffentlich bekannt zu machen, sodass die leiblichen und künftigen Eltern größtmögliche Transparenz erhalten. Adoptionsagenturen unterstehen in Bezug auf die Konformität der Kriterien zu Rechtsnormen und der rechtskonformen Geschäftsführung unter staatlicher Aufsicht. Hinsichtlich des Qualitäts- und Compliance-Managements bestehen hohe Anforderungen.