Beschlüsse

Bisher ein Griff ins Klo – Richtlinien für Toiletten mindern

Laut §6 (2) der Arbeitsstättenverordnung sowie §12 (1) der Versammlungsstättenverordnung sind Arbeitgeber und Veranstalter bisher dazu verpflichtet, getrennte Toiletten für Männer und Frauen einzurichten.

Die Jungen Liberalen fordern, diese Bestimmungen aufzuheben. Es muss im Ermessen des Arbeitgebers bzw. Veranstalters liegen, ob sich eine Einrichtung getrenntgeschlechtlicher Toiletten für ihn lohnt. So werden die Auflagen für kleinere Unternehmer gesenkt und ihnen die Standortgründung erleichtert.