Schüleraustauschförderung innerhalb der Europäischen Union
Die Jungen Liberalen Brandenburg fordern die Etablierung eines europäischen Schüleraustauschförderprogrammes für Schülerinnen und Schüler von und an Schulen in der Europäischen Union. Hierbei kommt es zu einer Finanzierung privater Schüleraustauschprogramme von 2/3 durch die Europäische Union und 1/3 vom jeweiligen Mitgliedsland, aus dem die Schülerin oder der Schüler stammt.
Förderungsfähig sind alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule innerhalb der Europäischen Union besuchen und innerhalb der Europäischen Union einen Schüleraustausch durchführen. Kriterien der Förderung ergeben sich aus dem folgenden Punktesystem:
- jeweilige Endjahresnote in den Fächern Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache sowie der zweiten Fremdsprache oder des Faches Politische Bildung in jeweils zweifacher Wertung;
- ehrenamtliches Engagement in oder für Vereine/n (jeweils Verringerung der Gesamtpunktzahl um 0,3);
- zudem werden 20 Prozent der Fördersummen speziell jenen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt, die auf Grundlage sozialer Kriterien (in Deutschland bspw. über Kriterien des Programmes Leistung und Teilhabe) einen besonderen Förderbedarf nachweisen können.
Die Auszahlung der finanziellen Förderung erfolgt dabei nach der Vorlage einer Bestätigung zur Durchführung des Schüleraustausches durch das Unternehmen, welches dieses organisiert.
In einer ersten Testphase sollen 10.000 Schülerinnen und Schüler eine Förderung erhalten. Nach der Erteilung von 80 Prozent der Förderungen setzt eine Evaluation des Programmes ein, welche nach der Ausschöpfung des Programmes ausgewertet wird.