Beschlüsse

Demokratie nicht nur für die Stammesältesten

Junge Brandenburgerinnen und Brandenburger sind bereits ab 14 Jahren sowohl straf- als auch religionsmündig. Während sie sich in diesen Bereichen zurecht ihren Rechten und Pflichten stellen dürfen und müssen, werden sie bei der gesellschaftlichen Teilhabe im Rahmen von demokratischen Prozessen jedoch fast vollständig ausgeschlossen.

Als Junge Liberale Brandenburg sprechen wir uns gegen diese Ungerechtigkeit aus und setzen uns folglich für eine generelle Herabsetzung des Wahlalters (aktives Wahlrecht) auf 14 Jahre ein. Diese Regelung soll alle Gliederungsebenen des politischen Systems umfassen und für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen gelten.

Ein Familienwahlrecht, bei dem Eltern das Wahlrecht ihrer Kinder stellvertretend wahrnehmen können, verletzt aus unserer Sicht die Gleichheit der Wahl und wird von den Jungen Liberalen Brandenburg grundsätzlich abgelehnt.

Der Beschluss “Einführung des aktiven Wahlrechts mit 16 Jahren bei Kommunalwahlen” des 34. LaKo am 27. November 2007 in Lübben wird dementsprechend aufgehoben.