Anrechnungsfreie Beiträge für Jugendliche ab 16 Jahren in Hartz IV Familien
Kinder und Jugendliche sollen, solange ihre Eltern ein Anrecht auf Kindergeld haben, die Möglichkeit erhalten, sich selbst Geld hinzuzuverdienen, solange es sich hierbei um eine Nicht-Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt. Der erarbeitete Netto-Betrag soll dem Kind/Jugendlichem in vollem Umfang zur Verfügung stehen.